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Preisliste 2007

Grundpauschale (bis 4 Stunden) 200,00 €
8-Stunden-Satz 350,00 €
Tagessatz 500,00 €
Verlängerungsstunde* 50,00 €
* vorbehaltlich vorhandener Kapazität
Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die Grundmiete beinhaltet die Kosten für Heizung, Strom, Wasser, Grundreinigung, Bestuhlung. Eine Umrüstung der Bestuhlung zwischen einzelnen Veranstaltungsteilen desselben Veranstalters/Mieters durch den Vermieter wird nach Aufwand in Rechnung gestellt. Eine Entsorgung des Mülls des Veranstalters/Mieters durch den Vermieter wird nach Aufwand in Rechnung gestellt.

2. Ein Tagungstechnikpaket (Video-Beamer, Leinwand, Flipchart) ist in der Grundmiete enthalten. Die Bedienung der Technik während der Veranstaltung durch einen Mitarbeiter des Vermieters wird nach zeitlichem Aufwand in Rechnung gestellt. Der Bedarf an weiterer technischer Ausstattung ist rechtzeitig abzusprechen und wird entsprechend der Absprache in Rechnung gestellt.

3. Der Vermieter behält sich generell vor, die Veranstaltung des Veranstalters/Mieters in eigener Regie zu bewerben. Möchte der Veranstalter/Mieter jedoch die Vermarktung der Veranstaltung ausdrücklich dem Vermieter übertragen, wird der Aufwand entsprechend der Absprache in Rechnung gestellt.

4. Die Nutzung der Räume zum Verkauf von Waren ist ausgeschlossen. Die Übertragung von Nutzungsrechten des Veranstalters/Mieters an Dritte ist ausgeschlossen.

5. Im Falle einer mehrtägigen oder regelmäßigen Anmietung der Räume können die Grundmieten individuell verabredet werden.

6. Erfolgt die Stornierung eines Vertragsschlusses nicht rechtzeitig, ist der Vermieter berechtigt, folgende Beträge in Rechnung zu stellen:
bis 4 Wochen vor dem Termin: keine Kosten
bis 2 Wochen vor dem Termin: 50 % des Betrages der bestellten Leistung
unter 2 Wochen vor dem Termin: 75 % des Betrages der bestellten Leistung

7. Der Veranstalter/Mieter hat für die gastronomische Versorgung (Catering) die Leistungen der Gastronomie im Gesundheitszentrum Bayreuth in Anspruch zu nehmen. Sollte die Gastronomie die Übernahme dieser Leistung jedoch ablehnen oder sollte dies aus anderen Gründen nicht möglich sein, kann der Veranstalter/Mieter einen externen Anbieter hinzuziehen.